Aufbewahrungsfristen und wichtige Zahlungstermine

AUFBEWAHRUNGSFRISTEN

AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN

  Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 bzw. 10 Jahre aufbewahren. Für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht oder der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist (¡ì 147 Abs. 4 der Abgabenordnung). Entsprechendes gilt auch für elektronisch archivierte Dokumente und Belege.

STICHTAG 31.12.2016

Am 31.12.2016 können Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege aus dem Jahr 2006 vernichtet werden, sofern in den Dokumenten 2006 der letzte Eintrag erfolgt ist. Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2010 empfangen oder abgesandt wurden, sowie andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahre 2010 und früher können ebenfalls vernichtet werden. Ausnahme: Die Dokumente sind für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung, etwa weil die steuerliche Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Besonderes Besteuerungsverfahren

Im Fall der USA entfällt die Notwendigkeit eines Rückerstattungsantrags für zu viel einbehaltene Quellensteuern. Denn der Quellensteuerabzug ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum  Höchstsatz nach dem DBA-USA beschränkt, also auf 15 %. Voraussetzung für dieses gesonderte Besteuerungsverfahren ist, dass der Anleger ein W8-BEN-Formular unterzeichnet hat. Diese Bescheinigung muss der Depotbank vor Auszahlung der Dividende vorliegen. Anleger, die bislang ein solches Formular nicht unterzeichnet haben, sollten dies bis zum Jahreswechsel nachholen. Des Weiteren muss die betreffende Depotbank, die die Dividenden dem Anleger gutschreibt, den so genannten „Qualified Intermediary Status” besitzen. Letzteres ist jedoch bei fast allen in- und  ausländischen Geschäftsbanken der Fall.

 

WICHTIGE ZAHLUNGSTERMINE /  DEZ. 2016

12.12.2016

Umsatzsteuer mtl. für November bzw. Oktober mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung 1/11 Abschlag. Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer für November Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag

15.12.2016

Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.

23.12.2016

Sozialversicherungsbeiträge Dezember (Einreichung Beitragsnachweis)

27.12.2016*

Zusammenfassende Meldung

28.12.2016

Sozialversicherungsbeiträge Dezember (Beitragszahlung)

* Verschiebung des Termins auf den nächstfolgenden Werktag (§108 Abs. 3 AO)

Anmerkung für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet.

Stand: 30. November 2016

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